Bürgerinitiative - Gegen den Weiterbau der A1 e.V.

Presseerklärung
der Bürgerinitiative "Gegen den Weiterbau der A1 e.V."
vom 14.Juli 2007

Auf die Ankündigung der Politiker, dass für die Finanzierung der A1-Teilstrecke Blankenheim – Lommersdorf im neuen Investitionsrahmenplan die erforderlichen 42 Mill. Euro gesichert seien, hat die Bürgerinitiative „Gegen den Weiterbau der A1 e.V.“, die auch im 15. Jahr ihres Bestehens keinerlei Ermüdungserscheinungen zeigt, wie folgt reagiert. Sie beauftragte einen Bonner Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu prüfen, ob der Bau der Teilstrecke rechtens ist, solange für die beiden Teilstücke mit dem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag nicht geklärt ist, ob sie denn überhaupt gebaut werden können. Bekanntlich sind das die beiden Teilstücke Lommersdorf-Adenau und Adenau-Kelberg. Nach Meinung der BI wird versucht, die Gesamtstrecke des vermeintlichen „Lückenschlusses der A1“ in einzelne Planungsabschnitte aufzuteilen. Von Norden und Süden soll die A1 an die beiden vorgenannten Teilstücke herangebaut werden. Damit soll faktisch der Handlungsdruck in der Öffentlichkeit und auch für Verwaltungsgerichte so erhöht werden, dass ein Weiterbau auch trotz aller ökologischen Bedenken erfolgt.

Der Anwalt geht in seinem Antwortschreiben, das er auch den zuständigen Behörden zugeschickt hat, auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelten Zulassungskriterien für Abschnittsbildungen ein und kommt zu dem Schluss, dass die weitere Planung und Planfeststellung des Teilstückes Blankenheim-Lommersdorf solange unterbleiben muss, bis die Realisierbarkeit der beiden kritischen Teilstücke geklärt ist. Sollten die an der Planung beteiligten Behörden in NRW dies nicht berücksichtigten, liefen sie Gefahr, dass ein Planfeststellungsbeschluss für dieses Teilstück schon deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielte, weil die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichtes über die Abschnittsbildung bei Straßenplanungen nicht berücksichtigt worden sind.

 


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